Alle natürlichen oder juristischen Personen, die an ihren selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen Energiesparmaßnahmen durchführen, können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen.
Diese Fördermittel werden i.d.R. vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und umfassen je nach geförderter Maßnahme direkte Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Pro Jahr stehen dafür bestimmte Geldbeträge zur Verfügung. Auch Länder, Kommunen und Energieversorger geben Zuschüsse. Die Förderungs-Modalitäten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und ändern sich zudem häufig.
Ihre Hausbank berät Sie gern zu den Darlehen, und wir als zertifizierte Energieberater sind aufgefordert und berechtigt, Ihren Antrag mit Ihnen zu stellen.
Gefördert wurden/werden für Neuinstallation, Modernisierung und Sanierung (ohne Gewähr):
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- Solaranlagen ab einer bestimmten Größe
- Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle
- Installation von Brennwertkesseln
- Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln
- Wärmeübergabestationen für Fern- oder Nahwärmeversorgung
- Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen
- Wärmepumpen
- Biomasse- und Biogas-Anlagen
- Geothermische Anlagen
- Wärmetauscher
- Wärmerückgewinnungsanlagen
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